der SIT Polymer Products Schweiz AG, Industriestrasse 3, CH-9602 Bazenheid
für die Verwendung gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
Inhaltsverzeichnis:
1. Allgemeines
2. Vertragsschluss
3. Dienstleistung und Beratung
4. Preise und Zahlungsbedingungen
5. Preisanpassung
6. Lieferung und Gefahrübergang
7. Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt oder ähnlicher Umstände
8. Prüfung, Mängelrüge und Gewährleistung
9. Sonstige Haftung
10. Verjährung
11. Eigentumsvorbehalt
12. Verrechnung und Zurückbehaltung
13. Abtretungsverbot
14. Annahmeverzug
15. Schlussbestimmungen
1. Allgemeines
1.1. Wir erbringen unsere Leistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten schliessen wir nicht ab.
1.2. Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass wir jeweils erneut auf sie hinweisen müssten.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos liefern oder leisten.
1.4. Individuelle Abreden, die im Einzelfall schriftlich getroffen wurden, gehen diesen AGB vor.
1.5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. E-Mail genügt.
2. Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, Produktbeschreibungen, technische Merkblätter oder sonstige Unterlagen zusenden. Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot. Wir können dieses Angebot durch Auftragsbestätigung, durch Lieferung der Ware oder durch Erbringung der Leistung annehmen.
2.2. Wir sind zu Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge berechtigt.
3. Dienstleistung und Beratung
Dienstleistungen und Beratungen, die über unsere Verkäuferpflichten hinausgehen, erbringen wir nur, sofern wir uns hierzu ausdrücklich und schriftlich verpflichtet haben. Allgemeine Anwendungshinweise, Verlegeanleitungen und technische Merkblätter sind unverbindliche Empfehlungen und ersetzen keine objektbezogene Prüfung durch den Kunden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Unsere Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken (CHF), ab Werk, ohne Verpackung, Fracht, Versicherung und Zölle, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie allfälliger vorgezogener Entsorgungs- oder Lenkungsabgaben.
4.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Massgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf unserem Konto.
4.3. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt schulden wir einen Verzugszins von 5 % pro Jahr; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
4.4. Wir sind berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden erheblich in Frage stellen.
4.5. Bei Neukunden und bei Auslandlieferungen behalten wir uns Vorauskasse vor.
5. Preisanpassung
Bei Verträgen mit einer vereinbarten Leistungszeit von mehr als vier Monaten sowie bei Abruf- und Rahmenverträgen behalten wir uns vor, unsere Preise angemessen anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss Kosten für Rohstoffe, Energie, Löhne, Transport oder öffentliche Abgaben erheblich verändern. Wir zeigen die Anpassung mit einer Frist von mindestens vier Wochen an. Erhöht sich der Preis um mehr als 10 %, kann der Kunde den betroffenen Vertrag innert zwei Wochen nach Zugang der Anzeige schriftlich kündigen.
6. Lieferung und Gefahrübergang
6.1. Unsere Lieferung erfolgt ab Werk (EXW gemäss Incoterms in der jeweils gültigen Fassung); dort ist auch der Erfüllungsort. Auf Wunsch und Kosten des Kunden versenden wir die Ware an einen anderen Bestimmungsort.
6.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und dann, wenn wir die Frachtkosten übernommen haben.
6.3. Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
6.4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
6.5. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Wir sind berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern.
6.6. Der Kunde hat die für den Einsatzort geltenden Vorschriften, insbesondere zu Lagerung, Verarbeitung, Arbeitssicherheit und Entsorgung, eigenverantwortlich einzuhalten.
7. Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt oder ähnlicher Umstände
7.1. Ereignisse höherer Gewalt und vergleichbare Umstände, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Epidemien und Pandemien, behördliche Massnahmen, Energie- und Rohstoffknappheit, Transportstörungen, Arbeitskämpfe sowie das Ausbleiben richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben.
7.2. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden zurückerstattet.
8. Prüfung, Mängelrüge und Gewährleistung
8.1. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen (Art. 201 OR). Offene Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innert acht Kalendertagen nach Erhalt, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
8.2. Beanstandete Ware ist in dem Zustand aufzubewahren, in dem sie sich bei Entdeckung des Mangels befindet, und uns auf Verlangen zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Bei Verarbeitung trotz erkennbarem Mangel entfallen die Gewährleistungsansprüche.
8.3. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigern wir sie, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
8.4. Eigenschaften der Ware gelten nur dann als zugesichert, wenn sie in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Angaben in Katalogen, Merkblättern, Prüfzeugnissen und Zulassungen sind Beschaffenheitsangaben und keine Garantien.
8.5. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die zurückzuführen sind auf unsachgemässe Lagerung oder Verarbeitung, Nichtbeachtung unserer technischen Merkblätter und Verlegeanleitungen, ungeeigneten Untergrund, mangelhafte Vorbereitung des Untergrundes, Verarbeitung ausserhalb der angegebenen Temperatur- und Feuchtigkeitsbereiche, Vermischung mit Fremdprodukten, natürliche Abnützung sowie chemische, elektrochemische oder mechanische Einwirkungen, die wir nicht zu vertreten haben.
8.6. Der Kunde bleibt verpflichtet, die Eignung des Produktes für den konkreten Anwendungsfall vorgängig durch eigene Versuche zu prüfen.
8.7. Ansprüche aus Sachgewährleistung stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
9. Sonstige Haftung
9.1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden, die wir absichtlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Ebenso bleibt die zwingende Haftung nach dem Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht (PrHG) unberührt.
9.2. Im Übrigen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach auf den Wert der betroffenen Lieferung beschränkt.
9.3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbruch, Rückrufkosten und Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9.4. Für Hilfspersonen haften wir im Rahmen von Art. 101 OR; eine Haftung für leichtes Verschulden von Hilfspersonen wird wegbedungen, soweit zulässig.
9.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
10. Verjährung
10.1. Ansprüche aus Sachgewährleistung verjähren zwei Jahre nach Ablieferung der Ware (Art. 210 Abs. 1 OR). Wurde die Ware bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert und verursacht sie dessen Mangelhaftigkeit, beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre (Art. 210 Abs. 2 OR).
10.2. Die Verjährungsfristen gelten nicht bei absichtlicher Täuschung sowie in den Fällen von Ziffer 9.1.
10.3. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungen führen nicht zum Neubeginn der Verjährungsfrist.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
11.2. Der Kunde ermächtigt uns, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz beziehungsweise Sitz des Kunden eintragen zu lassen (Art. 715 ZGB), und wirkt auf Verlangen an der Eintragung mit. Ohne Eintragung ist der Eigentumsvorbehalt in der Schweiz nicht wirksam.
11.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräussern oder zu verarbeiten, solange er uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug ist. Er tritt uns bereits heute sämtliche Forderungen aus einer Weiterveräusserung im Umfang unserer offenen Forderungen sicherungshalber ab.
11.4. Der Kunde hat die Vorbehaltsware sorgfältig zu lagern, ausreichend gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern und uns Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen und Retentionen, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
11.5. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
12. Verrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
13. Abtretungsverbot
Der Kunde kann Ansprüche aus den mit uns geschlossenen Verträgen nur mit unserer vorgängigen schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.
14. Annahmeverzug
Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder unterlässt er eine erforderliche Mitwirkungshandlung, sind wir berechtigt, Ersatz des daraus entstehenden Schadens einschliesslich allfälliger Mehraufwendungen zu verlangen. Wir sind zudem berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern oder nach vorgängiger Fristansetzung anderweitig zu verwerten.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Auf die Vertragsbeziehung mit dem Kunden findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
15.2. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Kirchberg (SG), Schweiz. Wir sind zusätzlich berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.
15.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15.4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Stand: Juli 2026
Wir sind für Sie da:
Mo. – Fr. von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr